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   OLG Schleswig, 20.05.2010 - 16 U 16/10   

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https://dejure.org/2010,24344
OLG Schleswig, 20.05.2010 - 16 U 16/10 (https://dejure.org/2010,24344)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.05.2010 - 16 U 16/10 (https://dejure.org/2010,24344)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 16 U 16/10 (https://dejure.org/2010,24344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Inanspruchnahme i.S.v. § 1 AHB; Eintrittspflicht der Betriebshaftpflichtversicherung für das Abrutschen von Erdreich

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1; AHB § 4 I Nr. 5; AHB § 7 Abs. 1 S. 2
    Kein Deckungsschutz bei Erdrutschungen durch unsachgemäße Grabenaushubarbeiten eines von der VN beauftragten Fachbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 1; AHB § 4 Abs. 1 Nr. 5; AHB § 7 Abs. 1 S. 2
    Begriff der Inanspruchnahme i.S. von § 1 AHB; Eintrittspflicht der Betriebshaftpflichtversicherung für das Abrutschen von Erdreich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 02.01.2004 - 10 W 587/03

    Ein Erdrutschungsschaden, der den Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden gem.

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2010 - 16 U 16/10
    Eine Erdrutschung ist eine sinnlich wahrnehmbare Lageveränderung von Teilen der Erdoberfläche, und zwar auch und gerade, wenn sie durch eine menschliche Tätigkeit ermöglicht und ausgelöst worden ist (BGH NJW-RR 1988, 732; BGH NJW 1957, 140; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Koblenz VersR 2004, 724 ; OLG Oldenburg VersR 2005, 262 ; Prölss/Martin, aaO., § 4 AHB Rn 31 f.; Littbarski AHB § 4 Rn 152).

    Geht es um Erdrutschungen, besteht auch kein Anspruch auf Abwehr unberechtigter Ansprüche (OLG Koblenz VersR 2004, 724 ).

  • BGH, 03.02.1988 - IVa ZR 202/86

    Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2010 - 16 U 16/10
    Eine Erdrutschung ist eine sinnlich wahrnehmbare Lageveränderung von Teilen der Erdoberfläche, und zwar auch und gerade, wenn sie durch eine menschliche Tätigkeit ermöglicht und ausgelöst worden ist (BGH NJW-RR 1988, 732; BGH NJW 1957, 140; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Koblenz VersR 2004, 724 ; OLG Oldenburg VersR 2005, 262 ; Prölss/Martin, aaO., § 4 AHB Rn 31 f.; Littbarski AHB § 4 Rn 152).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2004 - 3 W 5/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ungewöhnliche und gefährliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2010 - 16 U 16/10
    Eine Erdrutschung ist eine sinnlich wahrnehmbare Lageveränderung von Teilen der Erdoberfläche, und zwar auch und gerade, wenn sie durch eine menschliche Tätigkeit ermöglicht und ausgelöst worden ist (BGH NJW-RR 1988, 732; BGH NJW 1957, 140; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Koblenz VersR 2004, 724 ; OLG Oldenburg VersR 2005, 262 ; Prölss/Martin, aaO., § 4 AHB Rn 31 f.; Littbarski AHB § 4 Rn 152).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1966 - 4 U 168/65
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2010 - 16 U 16/10
    Eine Erdrutschung ist eine sinnlich wahrnehmbare Lageveränderung von Teilen der Erdoberfläche, und zwar auch und gerade, wenn sie durch eine menschliche Tätigkeit ermöglicht und ausgelöst worden ist (BGH NJW-RR 1988, 732; BGH NJW 1957, 140; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Koblenz VersR 2004, 724 ; OLG Oldenburg VersR 2005, 262 ; Prölss/Martin, aaO., § 4 AHB Rn 31 f.; Littbarski AHB § 4 Rn 152).
  • KG, 02.03.1999 - 6 U 9481/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2010 - 16 U 16/10
    b) Maßgeblich für die Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt, ist im vorgezogenen Deckungsprozess der Vortrag des Dritten im Haftpflichtprozess; ob sein Anspruch besteht, wird im Deckungsprozess nicht geprüft (KG VersR 2000, 576).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03

    Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.05.2010 - 16 U 16/10
    Abgesehen davon, dass hinsichtlich der komplizierten Frage der Gewährung von Abwehrschutz eine Aufklärungspflicht der Versicherung besteht, bestanden nach der endgültigen Ablehnung keine Obliegenheiten des Klägers im Verhältnis zur Versicherung mehr (BGH VersR 2007, 1116 ).
  • OLG Braunschweig, 28.01.2021 - 11 U 191/19

    Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung für Kosten einer Durchsuchung nach

    Maßgeblich für die Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt, sind im vorgezogenen Deckungsprozess daher allein die Behauptungen des Dritten im Haftpflichtprozess; ob sein Anspruch besteht, wird im Deckungsprozess nicht geprüft (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2000 ‒ IV ZR 223/99 -, juris Rn. 9; OLG Schleswig, Urteil vom 20.05.2010 ‒ 16 U 16/10 -, juris Rn. 8).
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